Logopädie Carla Bartscher

Behandlungskosten

Behandlungs-kosten

Wie erhalte ich eine Verordnung?

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner*innen
  • HNO-Ärzt*innen
  • Internist*innen
  • Kieferorthopäd*innen
  • Kinder- und Jugendpsychiater*innen
  • Neurolog*innen
  • Phoniater*innen und Pädaudiolog*innen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jeder Zeit zur Verfügung!